Leimbach (Transkription Nr. 363)

Schulort Leimbach
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 245-245v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799: Donzhausen
Kirchgemeinde 1799: Sulgen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Bürglen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

FEYHEIT GLEICHHEIT Beantwortung Der Fragen, über den Zustand der Schuhlen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Leimbach.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein eigen Gemeind,

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchengemeind Sulgen, und Agentschafft Donz hausen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum DISTRIKTS Weinfelden.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum KANTON Thurgaü.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schul gehoren die, Dörfer Donzhausen Unter und ober Opfers Hofen. krumbach. Hinder und forder Stuhlen. und oberholz. jedes ohngefehr, 1/4 Stund entlegen

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

obbenante Gemeinden leimbach. Donzhausen unter, und oberoffershofen

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

iedes ort ist ein 1/4 Stund entlegen.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

von leimbach komen 13. kinder. von unteroffershofen 9. von oberoffershofen 9. von Donzhausen 20 Summa 50

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

I.4.aIhre Namen.

benachbarte Schulen sind. Sulgen 1/2 stund, Riedt 1. Stund, Andweil 3/4 Stund Mattweil 1. Stund, Birwinken 1. Stund Gonterzhausen 1/2. Stund Kehlhof 1. Stund Mauren 1. Stund Bürglen 1. Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

nein.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

buchstabiren, lesen, schreiben, Rechnen, Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja. 25. Wochen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchlein, Zürcher CATECHISMY, Zeügnussbuch, Psalmenbuch TESTAMENT, Wasers Schulbüchlein

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister verfertigt, die Vorschrifften, nach Anweisung, der vorschriften, von vorschreiber Wüst in Zürrich,

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

von Morgens um 8. bis 11. uhr Nachmittag, von 1. bis 4. uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeind, durch Mehrheit der Stimmen.

III.11.bWie heißt er?

Hs: Ulrich Belz.

III.11.cWo ist er her?

von leimbach.

III.11.dWie alt?

34. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. Weib, und ein Söhnlein.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Fünf Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

bey meinen Eltern. Bruf war Feldarbeit, und Weberey

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Feldarbeit, und Weberej

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 2] Schul kinder sind 50.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter 24. Knaben 26. tochtern.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Sommerschul wird keine gehalten.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.bWie stark ist er?

899 fl.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

theils von zusamengelegten Capital, theils, von versprochenen zinsen

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

nein

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist keins eingeführt.

IV.15Schulhaus.

Schuhl Hause. keins. der Schuhllehrer haltet die Schuhl in seinem Eigenen Hause.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

¢1934¢¢ in allem 40. fl. und mus tag und Nacht Schuhl darfür halten, ¢/1934¢¢ auch die erforderlichen Lichter darzu geben. dise 40. fl. fliessen wie oben gemelt. theils aus Capitalen, theils aus versprochnen alljährlichen zinse. und vermächtnisse, und zusamen gelegten Gelderen, der Hausvättern.
aus allem erscheint es, dass der Schulmeister zu obbemeltter Schuhl, viel Arbeit, aber so schlechtes Einkomen hat, das Er unmöglich daraus leben kann.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

¢1934¢¢ in allem 40. fl. und mus tag und Nacht Schuhl darfür halten, ¢/1934¢¢ auch die erforderlichen Lichter darzu geben. dise 40. fl. fliessen wie oben gemelt. theils aus Capitalen, theils aus versprochnen alljährlichen zinse. und vermächtnisse, und zusamen gelegten Gelderen, der Hausvättern.
aus allem erscheint es, dass der Schulmeister zu obbemeltter Schuhl, viel Arbeit, aber so schlechtes Einkomen hat, das Er unmöglich daraus leben kann.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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